Die Ausführungsplanung / Werkplanung

 

ausführungsplanung - werkplanungDie Ausführungplanung, auch Werkplanung genannt, ist eine Leistung des Architekten, der sich mit dem Projekt befasst. Für unsere Bauherren ist diese Leistung immer im Festpreis enthalten.

Sie kann bei uns auch einzeln beauftragt werden, unabhängig davon, ob wir mit der Genehmigungsplanung beauftragt waren.

Selbst wenn Sie Ihr Haus nicht mit unserem Unternehmen bauen möchten, erledigen unsere Architekten die Ausführungsplanung im Rahmen eines Planungsvertrages für Sie.

 

Worum es bei der Werkplanung / Ausführungsplanung geht

Vor der Erarbeitung der Werkplanung wurden die gestalterischen Fragen mit dem Bauherrn bereits abgeklärt und in der Entwurfs- und Genehmigungsplanung umgesetzt. Aus diesen Plänen entwickelt der Architekt detaillierte Anweisungen an die Bauunternehmer. Während die Genehmigungsplanung im Maßstab 1:100 gezeichnet wird, haben die Werkpläne einen Maßstab von mindestens 1:50. Bei besonders schwierigen Details kann sogar der Maßstab 1:1 erforderlich werden.

 

Die Werkplanung ist nicht nur eine Vergrößerung der Genehmigungspläne. In den Werkplänen sind insbesondere Informationen für die technische Ausführung enthalten. Details, wie Möbeldarstellung oder Flächeninhalte, sind für den Ausführenden nicht von Bedeutung und fehlen gegenüber den Genehmigungsplänen. Vielmehr wird auf technische Details, wie die genaue und vollständige Bemaßung der einzelnen Bauglieder, wert gelegt. Wichtig für den Bauunternehmer sind auch detaillierte Schnittzeichnungen vom gesamten Bauwerk und gegebenenfalls von einzelnen Bauteilen.

Eine weitere Ergänzung bieten unter Umständen Pläne, welche die Haustechnik betreffen. Dazu werden Leitungspläne gefertigt. Je nach Projektgröße kann die Planung bis hin zur Vorgabe der Verlegung von Elektrokabeln führen.

 

Die Werkplanung nimmt auf Grund ihres Umfangs 25% der Gesamtleistung, und somit des Architektenhonorars, in Anspruch. Bereits aus diesem Grund verzichten Bauherren oft auf die Beauftragung dieser Leistungen. Die Bauunternehmer müssen dann mit den Plänen der Genehmigungsplanung auskommen. Dies muss beim Einfamilienhausbau grundsätzlich kein Problem darstellen, weil hier meist einfachere Konstruktionen geplant sind. Jedoch sind sowohl der Bauherr, als auch das Bauunternehmer mit detailierten Bauplänen auf der Baustelle immer auf der sichereren Seite. Für größere und technisch kompliziertere Projekte sollte jedoch keinesfalls auf die Werkplanung verzichtet werden.

 

Unsere Bauherren erhalten im Rahmen der Bauplanung grundsätzlich auch eine Ausführungsplanung / Werkplanung.