Die Bauvoranfrage beim Hausbau

Eine Bauvoranfrage, ein kleines Genehmigungsverfahren, dient zur frühzeitigen Klärung, ob ein Bauvorhaben genehmigungsfähig ist. Sie gibt die erste Auskunft über die grundsätzliche Bebaubarkeit eines Grundstücks und über einzuhaltende Vorschriften.
Eine Bauvoranfrage ist besonders dann sinnvoll, wenn bereits im Vorfeld die Umsetzung bestimmter Erwartungen zweifelhaft ist oder wesentliche Schwierigkeiten zu erwarten sind. Optimalerweise sollte eine Bauvoranfrage bereits vor dem Erwerb des Grundstücks und bis die endgültige Entwurfsplanung abgeschlossen ist, gestellt werden.
In einer Bauvoranfrage können auch konkrete bauplanungsrechtliche Fragen geklärt werden. Eine Bauvoranfrage ist meistens nur dann sinnvoll, wenn kein qualifizierter Bebauungsplan vorliegt. Die Gebührenhöhe einer Bauvoranfrage hängt vom jeweiligem Verwaltungsaufwand und dem Wert des Bauvorhabens ab. Eine Bauvoranfrage ist schriftlich bei der zuständigen Gemeinde einzureichen, wobei Sie förmlich oder formlos gestellt werden kann.
Für eine formlose Bauvoranfrage genügt ein Antrag, ein Lageplan und Skizzen, die den Umfang des Bauvorhabens wiedergeben. Diese Art ist kostengünstiger, jedoch ist die Auskunft unverbindlich. Dennoch kann man generell davon ausgehen, dass nachträglich nicht gravierend von dieser Entscheidung abgewichen wird.
Benötigt der Bauherr eine rechtsverbindliche Aussage, so stellt er eine förmliche Bauvoranfrage und beantragt einen Vorbescheid. Für diese Art der Bauvoranfrage kann man nach Bedarf nachfolgende Unterlagen in dreifacher Ausfertigung vorlegen: Einen Auszug aus dem amtlichen Lageplan, Baubeschreibung, Lageplan mit eingetragenem Bauvorhaben inklusive Abstandsflächen, exakte Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten), Tragsicherheitsnachweise, Planunterlagen über Wasserversorgung und Entwässerung, Zustimmung von Nachbarn und Fotos. Die gesetzliche Geltungsdauer des Vorbescheides beträgt zwei Jahre. Eine Verlängerung um jeweils ein Jahr ist möglich. Auf diese Weise können auch Abweichungen und Ausnahmen bereits im Vorfeld beantragt werden. Dennoch ist zu berücksichtigen, dass die Bauvoranfrage nicht die Baugenehmigung ersetzt!
Sofern Sie uns mit einer Entwurfsplanung beauftragten, übernehmen wir die Bauvoranfrage für Sie auch dann, wenn Sie den Hausbau nicht mit unserem Unternehmer realisieren möchten.
