Bauplanung für Ihr Einfamilienhaus - Doppelhaus - Bungalow

 
 

Nach der Bauberatung stellt die Bauplanung einen wichtigen Aspekt für die Verwirklichung Ihres Bauvorhabens dar. Die Bauplanung ist der erste Teil des Bauprozesses und beginnt mit den ersten Überlegungen die in der Entwurfsplanung erarbeitet werden. Grundlage hierfür bildet ein ausführliches Gespräch über die spätere Nutzung und die Anforderungen an das Haus, sowie auch Ihre individuellen Vorstellungen bezüglich Gestaltung und Ausführung. Die in der ersten Planungsphase erfolgte Hausplanung ist Grundlage für die Kalkulation der zu erwartenden Baukosten, also Grundlage für die Hauskalkulation.

Die Anforderungen an eine Bauplanung sind, je nach der Art und vom Umfang des Bauvorhabens, komplex und vielfältig.
Auch während der Planungsphase legen wir viel Wert auf eine individuelle Beratung und Betreuung vor dem eigentlichen Baubeginn.

Die hier aufgeführten Leistungen sind in unseren Festpreisen  enthalten:
"" Entwurfsplanung
"" Bauvoranfrage (nur wenn erforderlich)
""

Genehmigungsplanung

""

Ausführungsplanung

"" Statik
"" Baugrunduntersuchung


Der Ablauf einer Bauplanung unterteilt sich in folgende Schritte:

1. Schritt
Während eines Termins mit unserem Bauberater oder Architekten teilen Sie uns Ihre Wünsche und Vorstellungen für Ihr künftiges Eigenheim mit. Wir nehmen Ihre Vorgaben auch hinsichtlich der Austattung, Ausbaustufe und Sonderausstattungen auf.
Auf Grundlage Ihrer Angaben erarbeiten wir Ihnen eine erste Kostenschätzung und zeigen Ihnen, wie wir Ihre Vorgaben planerisch umgesetzt haben. Dies erfolgt ohne Kosten für Sie.

2. Schritt
Wenn sowohl die Entwurfsplanung, als auch unser Festpreisangebot Sie überzeugten, schließen wir eine Vereinbarung für weitere Planungsleistungen ab. Unser Architekt übergibt Ihnen seinen 1. Entwurf mit Grundrissen, Schnitt uns Hausansichten. Gemeinsam mit unserem Architekten fahren wir zu Ihrem Grundstück, um einen Eindruck über die Begebenheiten Ihres Bauplatzes zu haben. Dabei begutachten wir Ihren Baugrund nach den Kriterien der Bebaubarkeit, seiner Ausrichtung, prüfen etwaige Hangneigung und informieren uns über mögliche Beschränkungen seitens der Gemeinde wie Baunutzung, Bauhöhe, Dachform, Flächenwidmung usw..
Unmittelbar danach setzen wir uns zusammen und definieren die Architektur und Hausplanung, legen fest ob Sie Ihr Haus als Putz- oder Klinkerbau bauen, mit Zelt-, Walm-, Sattel-, Pult- oder Flachdach ausstatten möchten, beraten Sie zur Anordnung der Nutz-, Wohn- und Schlafbereiche und besprechen nochmals die gewünschte Ausstattung und Ausbaustufe.
Ist dieser Entwurf dann endgültig mit Ihnen abgestimmt, erfolgt eine nochmalige Kalkulation und ein weiteres Festpreisangebot, in welchen wir alle bekannten Ausstattungsdeteils berücksichtig haben.
Die Hausplanung ist die Basis für den Planungsvertrag, und zusammen mit der Projektbezogenen Bau- und Leistungsbeschreibung auch für den Bauvertrag.

3. Schritt
Sie schließen einen Planungsvertrag mit uns ab und wir erarbeiten den Bauantrag. Es gehört zu den Besonderheiten unseres Landes, das eine Vielzahl von Plänen und Dokumenten an die Baubehörden geschickt werden müssen. Wir möchten Ihnen eine detaillierte Auflistung unserer Tätigkeiten für den Bauantrag ersparen.
Der Bauantrag wird Ihnen in der erforderlichen Anzahl überreicht, damit Sie diese Unterlagen persönlich beim zuständigen Bauamt einreichen können. Wenn auch hauptsächlich unsere Architekten mit den Beamten kommunizieren werden, so erwies es sich immer als Vorteilhaft, wenn der Bauherr persönlich die Unterlagen einreicht. So lernen Sie den zuständigen Sachbearbeiter auch mal kennen und können sich ein Bild machen.
Im Planungsvertrag ist auch die Baugrunduntersuchung enthalten, die dann unmittelbar auch erfolgt. Die Baugrunduntersuchung gibt uns Hinweise zur Bodenbeschaffenheit, damit Ihr Haus nicht auf Sand gebaut wird. Der Statiker wird diese Ergebnisse für seine statischen Berechnungen auswerten und entsprechend die Gründungsempfehlungen in die Statik einarbeiten.Zur Statik gehört auch eine Wärmebedarfsberechnung für Ihr Haus.
Entweder gleichzeitig oder etwas später kommt es zum Abschluss des Bauvertrags mit einem unserer Bauunternehmen, der Ihr Haus als Generalunternehmer erstellt und für die gesamte Bauleitung verantwortlich zeichnet.

4. Schritt
Wir gratulieren zur Baugenehmigung! Gleichzeitig beginnen wir mit der Ausführungsplanung, auch Werkplanung genannt. Diese Planung ist so detailiert, das Ihr Bauunternehmer nach diesen Plänen Ihr Haus bauen kann. Die Werkplanung berücksichtigt zudem eventuelle Auflagen vom Bauamt, die Vorgaben der Statik und des Bodengutachtens. Nachdem Sie die Ausführungsplanung genehmigt haben, kann es los gehen!
Der erste Spatenstich naht und über diesen Termin wird Sie unser Bauunternehmer informieren, wenn er sich mit Ihnen am Grundstück trifft! In der Regel beginnt der Hausbau 14 Tage nach Übergabe der Ausführungsplanung an ihn.

Sofern Sie bereits über einen eigenen Entwurf verfügen, können Sie uns diesen gern zur Kalkulation übermitteln.

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