Haus bauen ohne Risiko durch eine Gewährleistungsbürgschaft

 
 

Für die Gewährleistung beim Hausbau kann im Bauvertrag sowohl BGB, als auch VOB/ B vereinbart werden.
Nach dem BGB beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre, nach der VOB 4 Jahre, wenn im Bauvertrag nichts anderes vereinbart ist.Viele Bauträger, Bauunternehmer oder Hausanbieter bieten aber auch bei Gewährleistung nach VOB, 5 Jahre Gewährleistungszeit an. Bei arglistigen Mängeln verlängert sich die Gewährleistungsfrist auf 30 Jahre. Wenn der Gewährleistungsfall eintritt, wird die Gewährleistungsfrist bis zur Behebung des Mangels unterbrochen.

Die Gewährleistungsklausel wird jedoch nutzlos, wenn der Bauunternehmer in Konkurs geht. Dieses Risiko sichert die ewährleistungsbürgschaft einer Bank oder Versicherung ab. Durch eine Gewährleistungsbürgschaft wird sichergestellt, dass ein Bürge für die Kosten der Beseitigung von Mängeln einsteht, auch wenn die ausführende Baufirma mittlerweile insolvent geworden ist.

Wenn in einem Bauvertrag die Stellung einer Gewährleistungsbürschaft von 5% der Auftragssumme geregelt ist, ist dem Bauherren ein Einbehalt von 5% der Netto-Bauvertragssumme zu raten, bis der Bauunternehmer bzw. Bauvertragspartner des Bauherren die Bürgschafts- oder Versicherungsurkunde an den Bauherren übergeben hat.
 

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